Rauchmelderpflicht in Bayern

         -  seit 25. September 2012

         -  für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden

         -  Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017

         -  mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur,

            der zu Aufenthaltsräumen führt

         -  geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung

 

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.


Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden


Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.


Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.


Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.

 

Rauchmelder retten Leben

 
 


In Deutschland nutzen nur etwa 6% dieses lebensrettende Frühwarnsystem, obwohl zwei drittel für eine gesetzliche Vorschrift sind. Viele vertrauen darauf von Mitbewohnern, Haustieren oder gar der anrückenden Feuerwehr geweckt zu werden.


Doch dann ist es häufig schon zu spät! Sie haben weniger Zeit als Sie denken!
Denn nur 10 Kilo brennende Spanplatten ergeben rund 6000 Kubikmeter Brandrauch. Er wird ihnen die Sicht und den Atem nehmen. In einer solchen Situation finden Sie selbst aus einem vermeintlich vertrautem Gebäude nicht mehr heraus, geschweige denn ihre Kinder!

 


Ein Rauchmelder weckt Sie hingegen schon bei kaum sichtbarem Rauch, so bleibt noch genügend Zeit zu handeln:

  • Ruhe bewahren
  • dem Rauch und der Hitze durch eine gebückte Haltung entgehen
  • Wohnung verlassen, dabei Türen schließen und den Wohnungsschlüssel mitnehmen damit die Feuerwehr schnell wieder rein kommt
  • Gefährdete Menschen warnen
  • Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren und vor dem Haus warten
 


Funktionsweise eines Rauchmelders:

Rauchmelder arbeiten überwiegend nach dem optischen Funktionsprinzip:
In einer Messkammer wird in bestimmten Intervallen kurzfristig eine Lichtgquelle eingeschaltet. Kommt Rauch in die Messkammer, entsteht Steulicht. Dieses aktiviert eine Fotozelle, die den Signalton auslöst.
Zur Funktionsprüfung sollte in regelmäßigen Abständen der Testknopf gedrückt werden. Damit wird eine Funktionsprüfung von Batterie und Kontrollkammer simuliert.
Zigarettenrauch, brennende Kerzen oder ein normales Maß an Staub lösen übrigens keinen Alarm aus.


 

Wo soll man die Rauchmelder installieren?
Die Montage ist problemlos: Zwei Schrauben genügen, außerdem liegt jedem Rauchmelder eine Gebrauchsanleitung bei.


Grundsätzlich gilt: Je mehr Rauchmelder desto besser!

 

  • der Flur als Schnittstelle zwischen Wohn- und Schlafbereich ist besonders geeignet
  • Kinderzimmer und Schlafzimmer können durch zusätzliche Geräte gesichert werden
  • in mehrstöckigen Wohngebäuden empfiehlt sich in jeder Etage mindestens ein Rauchmelder
  • besonders wichtig ist er am oberen Ende von Treppenhäusern